Der Umzug ins neue Zuhause
Unser Angebot der Kurzzeitpflege (stationäre Betreuung und Pflege bis zu einem Zeitraum von 8 Wochen- wird gerne zum „Probewohnen genutzt.
Die Kurzzeitpflege ist ebenso möglich, wenn der pflegende Angehörige krank oder in Urlaub ist. Die Pflegekasse muss der Unterbringung zustimmen und zahlt bis maximal 2005,00€ zu. Die Bewohner zahlen lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Voraussetzung für die Aufnahme zur Kurzzeitpflege oder zu einer vollstationären Pflege in einem Seniorenheim ist die bestehende Einstufung in den Pflegegrad 2 oder mehr. Eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad ist mit ärztlichem Attest und einer Genehmigung der Krankenkasse möglich. Auf Wunsch übernehmen wir gerne für Sie die Abstimmung mit der Pflegekasse/Krankenkasse.
Die Kosten für die Heimunterbringung sind allerdings höher als die Zahlungen der Pflegekassen. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht, übernimmt das Sozialamt die Kosten, wenn die Angehörigen nicht finanziell unterstützen können.
Schwester Oberin Anjana
Pflegedienstleitung & Geschäftsführerin9>
02472/85-111
sr.anjana@maria-hilf-stift.de
Gut, wenn Sie im Vorfeld schon eine Vorsorgevollmacht mit dem Menschen Ihres Vertrauens geregelt haben. Zum ersten Gespräch sollten Sie die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, den Personalausweis und die Versicherungskarte der Krankenkasse mitbringen.
Wir unterstützen Sie in allen Belangen, beraten über Finanzierungsmöglichkeiten und beantworten all Ihre Fragen unter 02472-850 oder heimleitung@maria-hilf-stift.de