Maria Hilf Stift Seniorenzentrum Monschau
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Der Umzug ins neue Zuhause

Unser Angebot der Kurzzeitpflege wird gerne zum Probewohnen genutzt.

Die Kurzzeitpflege ist ebenso möglich, wenn der pflegende Angehörige krank oder in Urlaub ist.  Die Bewohner zahlen lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Voraussetzung für die Aufnahme zur Kurzzeitpflege oder zu einer vollstationären Pflege in einem Seniorenheim ist die bestehende Einstufung in den Pflegegrad 2 oder mehr. Eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad ist mit ärztlichem Attest und einer Genehmigung der Krankenkasse möglich. Auf Wunsch übernehmen wir gerne für Sie die Abstimmung mit der Pflegekasse/Krankenkasse.

Die Kosten für die Heimunterbringung sind allerdings höher als die Zahlungen der Pflegekassen. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht, übernimmt das Sozialamt die Kosten, wenn die Angehörigen nicht finanziell unterstützen können.

 NEUE LEISTUNGSBETRÄGE AB 01.01.2025 

 

  • Pflegekosten 2025-01-01pdf | 199,43 KB

Schwester Oberin Anjana

Pflegedienstleitung & Geschäftsführerin

Schwester Oberin Anjana

02472/85-111
sr.anjana@maria-hilf-stift.de

Gut, wenn Sie im Vorfeld schon eine Vorsorgevollmacht mit dem Menschen Ihres Vertrauens geregelt haben. Zum ersten Gespräch sollten Sie die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, den Personalausweis und die Versicherungskarte der Krankenkasse mitbringen.

Anja Sauren

Heimverwaltung

Anja Sauren

02472-85-151
anja.sauren@maria-hilf-stift.de

Wir unterstützen Sie in allen Belangen, beraten über Finanzierungsmöglichkeiten und beantworten all Ihre Fragen unter 02472-850 oder heimleitung@maria-hilf-stift.de

Ingrid Offermanns

Heimverwaltung

Ingrid Offermanns

0247285152
ingrid.offermanns@maria-hilf-stift.de

Maria-Hilft-Stift Monschau

Auf dem Schloß 5
52156 Monschau

Telefon: +49 (0) 24 72 - 85 0
Telefax: +49 (0) 24 72 - 85 150

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